Berlin: Innova gibt nach 30 Jahren auf

Wie der Tages­spie­gel ges­tern berich­tete, konnte das Ber­li­ner Tra­di­ti­ons­un­ter­neh­men Innova die Insol­venz trotz Sanie­rungs­ver­such in Eigen­ver­wal­tung nicht abwenden.

Anfechtung

Gläu­bi­ger kön­nen auch außer­halb eines Insol­venz­ver­fah­rens Rechts­ge­schäfte eines Schuld­ners anfech­ten, wenn diese dazu die­nen, dass der Schuld­ner sein Ver­mö­gen dem Zugriff der Gläu­bi­ger ent­zo­gen hat.

INDat Report 2016 zieht Bilanz nach 4 Jahren ESUG

INDat, das Fach­ma­ga­zin zu den The­men Restruk­tu­rie­rung, Sanie­rung und Insol­venz hat zusam­men mit der Bos­ton Con­sul­ting Group eine Stu­die zu Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung nach ESUG ver­öf­fent­licht. Berück­sich­tigt wur­den Daten aus 1.008 Ver­fah­ren, die seit Inkraft­tre­ten des Geset­zes im März 2012 durch­ge­führt wurden.

Eigenkapitalersetzende Darlehen

Als eigen­ka­pi­talerset­zende Dar­le­hen wur­den Gesell­schaf­ter­dar­le­hen und andere Leis­tun­gen eines Gesell­schaf­ters bezeich­net, die er in der Krise man­gels ande­rer Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten einer Kapi­tal­ge­sell­schaft gewährt hat.

Eigenantrag

Als Eigen­an­trag wird der Antrag eines Schuld­ners auf Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens bezeichnet.

Aussonderung

Unter Aus­son­de­rung wird die Aus­glie­de­rung von Gegen­stän­den aus der Insol­venz­masse ver­stan­den, die nicht zum Eigen­tum des Insol­venz­schuld­ners gehö­ren. Ein Aus­son­de­rungs­recht steht nach §47InsO jedem zu, der gegen­über dem Insol­venz­ver­wal­ter mit­tels eines schrift­li­chen Antrags nach­wei­sen kann, dass er aus­son­de­rungs­be­rech­tigt ist.

Abtretungserklärung zur Restschuldbefreiung

Die Abtre­tungs­er­klä­rung ist Bestand­teil des Antrags auf Rest­schuld­be­frei­ung. Der Schuld­ner erklärt darin, dass die pfänd­ba­ren For­de­run­gen für die Dauer von sechs Jah­ren an einen vom Gericht bestell­ten Treu­hän­der abge­tre­ten wer­den (§287Abs.2InsO).

Absonderung

Als Abson­de­rung wird das Recht besi­cher­ter Gläu­bi­ger bezeich­net, aus der Ver­wer­tung von Gegen­stän­den der Insol­venz­masse bevor­zugt befrie­digt zu werden.