Sanierungs- und Insolvenzberatung ist Vertrauenssache.
Firmeninsolvenz droht?
Sie befinden sich gerade in einer äußerst schwierigen oder existentiell bedrohlichen Situation? Dann sollten Sie schnell und richtig handeln. Legen Sie das Schicksal Ihrer wirtschaftlichen Existenz mit allen verbundenen Konsequenzen in die Hände eines erfahrenen Beraters.
Der Schwerpunkt meiner Beratung ist die mögliche Sanierung und Fortführungdes Betriebes unter Anwendung des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Als geprüfter ESUG-Berater berate und begleite ich Sie bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung.
Der Zeitfaktor als Feind der Sanierung.
Persönliche Haftung?
Als Geschäftsführer befinden Sie sich vor der Insolvenz in einer höchst angespannten Lage und werden in der Regel die vielfältigen Haftungsfallen nicht erkennen.
Während meiner langjährigen Beratungspraxis habe ich immer wieder erschreckend feststellen müssen, wie gering die Kenntnisse über die Pflichtenlage des Geschäftsführers in der Krise sind, die im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen haben.
Insolvenzverschleppung?
Die weitaus meisten Insolvenzanträge werden zu spät gestellt, Insolvenzverschleppung ist inzwischen die am häufigsten verfolgte Wirtschaftsstraftat.
Dabei haben sich mit der Reform durch das ESUG völlig neue Möglichkeiten der Überwindung von Krisen durch eine Sanierung unter dem Schutzschirm des Insolvenzrechts ergeben. Die Chancen für eine erfolgreiche Sanierung sind umso größer, je früher der Antrag gestellt wird.
Kostenlose Erstberatung.
Vermeiden Sie unnötige Risiken und lassen Sie sich in der Krise, vor dem Insolvenzverfahren oder bei eingetretener Insolvenz von mir beraten.
Ich biete Ihnen kostenlos eine sofortige, individuelle und qualifizierte Erstberatung an. In einer mehrstündigen Beratung erhalten Sie eine Erstanalyse und mögliche Ansätze für eine außergerichtliche Sanierung oder eine Sanierung durch Insolvenz.
Air Berlin wurde bekannt mit dem Mallorca-Shuttle und den Air-Berlin-Schokoherzen. Was für viele eine legendäre Institution ist, ist für andere der Inbegriff von Missmanagement. Seit dem Erwerb von 25 % Anteilen der österreichischen Fluglinie Niki in 2004 schrieb Air Berlin in nur drei Geschäftsjahren schwarze Zahlen. Die Air Berlin PLC& Co. Luftverkehrs KGbeantragt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit 1,9 Milliarden Euro Verbindlichkeiten im August 2017. Davon entfielen allein 780 Millionen auf den Verlust des Jahres 2016.
Wie konnte es soweit kommen, dass die einstige Vorzeige-Fluggesellschaft einem so rasanten Abstieg ausgesetzt war?
Die PAMA paper machinery GmbH, die sich auf die Herstellung von Spezialmaschinen für die Papierherstellung konzentriert, musste trotz ausgezeichneter Auftragslage ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragen.
Verzichteten Gläubiger ganz oder teilweise im Rahmen einer Sanierung auf ihre Forderungen, so war der durch die Sanierung entstehende Gewinn bei dem sanierten Unternehmen steuerfrei. Grundlage dafür war der Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums vom 27. März 2003. Diesen Erlass hat der Bundesfinanzhof verworfen, was zu erheblichen neuen Risiken für die Sanierung von Unternehmen führte.
Schon am 15. Juni 2016 habe ich an dieser Stelle (Insolvenzanfechtung: Reform des § 133 InsO überfällig) über die Notwendigkeit einer Reform des Anfechtungsrechts berichtet. Zur Erinnerung: seit längerem fordert eine breitest mögliche Koalition aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, juristischen Fachleuten sowie aller im Bundestag vertretenen politischen Parteien eine Reform der Insolvenzanfechtung. Das ist bereits im Koalitionsvertrag vom 27. November 2013 festgelegt. Trotzdem dauerte es noch bis zum 5. April 2017, bis das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz in Kraft treten konnte und wirksam wurde.
Der Fall sorgte für bundesweites Aufsehen. Als im Jahr 2007 das Tiefbauunternehmen Bohlen und Doyen in Wiesmoor mit über 2.000 Mitarbeitern Insolvenz anmelden musste, übernahm der Bremer Insolvenzverwalter Kuhmann die Abwicklung. Und rechnete 14.455.599 € Honorar ab, als er das insolvente Unternehmen 10 Wochen später verkaufte.
In der Creditreform Herbstbefragung 2016 haben sich 1.200 Unternehmer zum Einsatz der Sanierungsverfahren, zur Mitwirkung innerhalb eines Gläubigerausschusses sowie zu einem vor- bzw. außerinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahren geäußert.
In einer Pressemitteilung vom 30. November 2016 hat das Statistische Bundesamt die Ergebnisse einer detaillierten Untersuchung von 151.440 im Jahr 2010 begonnenen und bis Ende 2014 beendeten Insolvenzverfahren veröffentlicht.
Wie der Tagesspiegel gestern berichtete, konnte das Berliner Traditionsunternehmen Innova die Insolvenz trotz Sanierungsversuch in Eigenverwaltung nicht abwenden.
Selten, dass ein Spezialthema des Insolvenzrechts in Publikumsmedien besprochen wird. Der § 133 InsO (Insolvenzordnung) hat es geschafft. Christian Ramthun meinte in der Wirtschaftswoche am 24.11.2014 gar: „Insolvenzanfechtung – eine sperrige Materie, die allerdings das Zeug hat, an den Grundfesten der sozialen Marktwirtschaft zu rütteln.“
Das ARD-Magazin Plusminus berichtet am 08.07.2015 über den Fall des durch Insolvenzanfechtung in die Krise geratenen bayrischen Spritzgußunternehmens Müller.
INDat, das Fachmagazin zu den Themen Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz hat zusammen mit der Boston Consulting Group eine Studie zu Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung nach ESUG veröffentlicht. Berücksichtigt wurden Daten aus 1.008 Verfahren, die seit Inkrafttreten des Gesetzes im März 2012 durchgeführt wurden.
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