Sanie­rungs- und Insol­venz­be­ra­tung
ist Ver­trau­ens­sa­che.

Fir­men­in­sol­venz  droht?

Sie befin­den sich gera­de in einer äußerst schwie­ri­gen oder exis­ten­ti­ell bedroh­li­chen Situa­ti­on? Dann soll­ten Sie schnell und rich­tig han­deln. Legen Sie das Schick­sal Ihrer wirt­schaft­li­chen Exis­tenz mit allen ver­bun­de­nen Kon­se­quen­zen in die Hän­de eines erfah­re­nen Bera­ters.

Bera­tungs­schwer­punkt:

Mei­ne Kanz­lei hat sich auf die Bera­tung von Unter­neh­men und Unter­neh­mern in insol­venz­na­her Situa­ti­on spe­zia­li­siert. Seit über 10 Jah­ren bera­te ich klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men: Frei­be­ruf­ler, Ein­zel­un­ter­neh­men, Per­so­nen- und Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten.

Insol­venz und Sanie­rung.

Der Schwer­punkt mei­ner Bera­tung ist die mög­li­che Sanie­rung und Fort­füh­rungdes Betrie­bes unter Anwen­dung des Geset­zes zur Erleich­te­rung der Sanie­rung von Unter­neh­men (ESUG). Als geprüf­ter ESUG-Bera­ter bera­te und beglei­te ich Sie bei einer Insol­venz in Eigen­ver­wal­tung.

Der Zeit­fak­tor als Feind der Sanie­rung.

Per­sön­li­che Haf­tung?

Als Geschäfts­füh­rer befin­den Sie sich vor der Insol­venz in einer höchst ange­spann­ten Lage und wer­den in der Regel die viel­fäl­ti­gen Haf­tungs­fal­len nicht erken­nen.

Wäh­rend mei­ner lang­jäh­ri­gen Bera­tungs­pra­xis habe ich immer wie­der erschre­ckend fest­stel­len müs­sen, wie gering die Kennt­nis­se über die Pflich­ten­la­ge des Geschäfts­füh­rers in der Kri­se sind, die im schlimms­ten Fall straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen haben.

Insol­venz­ver­schlep­pung?

Die weit­aus meis­ten Insol­venz­an­trä­ge wer­den zu spät gestellt, Insol­venz­ver­schlep­pung ist inzwi­schen die am häu­figs­ten ver­folg­te Wirt­schafts­straf­tat.

Dabei haben sich mit der Reform durch das ESUG völ­lig neue Mög­lich­kei­ten der Über­win­dung von Kri­sen durch eine Sanie­rung unter dem Schutz­schirm des Insol­venz­rechts erge­ben. Die Chan­cen für eine erfolg­rei­che Sanie­rung sind umso grö­ßer, je frü­her der Antrag gestellt wird.

Kos­ten­lo­se Erst­be­ra­tung.

Ver­mei­den Sie unnö­ti­ge Risi­ken und las­sen Sie sich in der Kri­se, vor dem Insol­venz­ver­fah­ren oder bei ein­ge­tre­te­ner Insol­venz von mir bera­ten.

Ich bie­te Ihnen kos­ten­los eine sofor­ti­ge, indi­vi­du­el­le und qua­li­fi­zier­te Erst­be­ra­tung an. In einer mehr­stün­di­gen Bera­tung erhal­ten Sie eine Erst­ana­ly­se und mög­li­che Ansät­ze für eine außer­ge­richt­li­che Sanie­rung oder eine Sanie­rung durch Insol­venz.

Insolvenz-Nachrichten

Air Berlin - Chronik einer angekündigten Insolvenz (1/2)

Foto von einem Air Berlin Airbus unter dunklen Wolken auf dem Münchener Flughafen als Symbolbild für die heranziehende Air Berlin Insolvenz

Air Ber­lin wurde bekannt mit dem Mal­lorca-Shut­tle und den Air-Ber­lin-Scho­ko­her­zen. Was für viele eine legen­däre Insti­tu­tion ist, ist für andere der Inbe­griff von Miss­ma­nage­ment. Seit dem Erwerb von 25 % Antei­len der öster­rei­chi­schen Flug­li­nie Niki in 2004 schrieb Air Ber­lin in nur drei Geschäfts­jah­ren schwarze Zah­len. Die Air Ber­lin PLC & Co. Luft­ver­kehrs KG bean­tragt die Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens mit 1,9 Mil­li­ar­den Euro Ver­bind­lich­kei­ten im August 2017. Davon ent­fie­len allein 780 Mil­lio­nen auf den Ver­lust des Jah­res 2016.

Wie konnte es soweit kom­men, dass die eins­tige Vor­zeige-Flug­ge­sell­schaft einem so rasan­ten Abstieg aus­ge­setzt war?

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Bundestag beschließt Neuregelung zu Sanierungsgewinnen

Ver­zich­te­ten Gläu­bi­ger ganz oder teil­weise im Rah­men einer Sanie­rung auf ihre For­de­run­gen, so war der durch die Sanie­rung ent­ste­hende Gewinn bei dem sanier­ten Unter­neh­men steu­er­frei. Grund­lage dafür war der Sanie­rungs­er­lass des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums vom 27. März 2003. Die­sen Erlass hat der Bun­des­fi­nanz­hof ver­wor­fen, was zu erheb­li­chen neuen Risi­ken für die Sanie­rung von Unter­neh­men führte.

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Neues Insolvenzrecht 2017: Drei Reförmchen

Symbolbild: Skyline Bankenviertel Frankfurt am Main nachts

Schon am 15. Juni 2016 habe ich an die­ser Stelle (Insol­venz­an­fech­tung: Reform des § 133 InsO über­fäl­lig) über die Not­wen­dig­keit einer Reform des Anfech­tungs­rechts berich­tet. Zur Erin­ne­rung: seit län­ge­rem for­dert eine brei­test mög­li­che Koali­tion aus Arbeit­ge­ber- und Arbeit­neh­mer­ver­bän­den, juris­ti­schen Fach­leu­ten sowie aller im Bun­des­tag ver­tre­te­nen poli­ti­schen Par­teien eine Reform der Insol­venz­an­fech­tung. Das ist bereits im Koali­ti­ons­ver­trag vom 27. Novem­ber 2013 fest­ge­legt. Trotz­dem dau­erte es noch bis zum 5. April 2017, bis das Gesetz zur Ver­bes­se­rung der Rechts­si­cher­heit bei Anfech­tun­gen nach der Insol­venz­ord­nung und nach dem Anfech­tungs­ge­setz in Kraft tre­ten konnte und wirk­sam wurde.

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Strafprozess gegen Insolvenzverwalter Kuhmann eröffnet

Der Fall sorgte für bun­des­wei­tes Auf­se­hen. Als im Jahr 2007 das Tief­bau­un­ter­neh­men Boh­len und Doyen in Wies­moor mit über 2.000 Mit­ar­bei­tern Insol­venz anmel­den musste, über­nahm der Bre­mer Insol­venz­ver­wal­ter Kuh­mann die Abwick­lung. Und rech­nete 14.455.599 € Hono­rar ab, als er das insol­vente Unter­neh­men 10 Wochen spä­ter verkaufte.

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Insolvenzanfechtung: Reform des § 133 InsO überfällig

Sel­ten, dass ein Spe­zi­al­thema des Insol­venz­rechts in Publi­kums­me­dien bespro­chen wird. Der § 133 InsO (Insol­venz­ord­nung) hat es geschafft. Chris­tian Ramthun meinte in der Wirt­schafts­wo­che am 24.11.2014 gar: „Insol­venz­an­fech­tung – eine sper­rige Mate­rie, die aller­dings das Zeug hat, an den Grund­fes­ten der sozia­len Markt­wirt­schaft zu rütteln.“

Das ARD-Maga­zin Plus­mi­nus berich­tet am 08.07.2015 über den Fall des durch Insol­venz­an­fech­tung in die Krise gera­te­nen bay­ri­schen Spritz­guß­un­ter­neh­mens Mül­ler.

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INDat Report 2016 zieht Bilanz nach 4 Jahren ESUG

INDat, das Fach­ma­ga­zin zu den The­men Restruk­tu­rie­rung, Sanie­rung und Insol­venz hat zusam­men mit der Bos­ton Con­sul­ting Group eine Stu­die zu Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung nach ESUG ver­öf­fent­licht. Berück­sich­tigt wur­den Daten aus 1.008 Ver­fah­ren, die seit Inkraft­tre­ten des Geset­zes im März 2012 durch­ge­führt wurden.

Cover des INDat-Reports zum ESUG
Cover des INDat-Reports © Ver­lag INDat GmbH

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